
Heute war der grosse Tag.
Wir haben unseren neuen Rtw bekommen. Sauber ohne Kratzer und Beulen.
Die Übergabe in Augsburg: BRK Landesverband, WAS und Mercedes war sehr schön. Viel wissenswertes Erfahren. Nicht zu vergessen das schöne Mittagessen. Vielen Dank.
Da ist er.
Ich hoffe, er bringt uns immer gut wieder Heim 😁
🚑… Herzlich willkommen… 🚑

398000km.
Dir 400 tkm sind nicht mehr weit.
Bis August diesen Jahres haben wir noch.
Jetzt ist der Krümmer und die Bremsen nochmals erneuert worden.
Die Klima ist mit dem neuen Kühlmittel auch zufrieden.
👍
Dann sehen wir der Zukunft entgegen.

Nördlinger Hütte_20180530:
Hier sehr Ihr die Bilder der Woche
Es war mal wieder eine sehr schöne Woche auf der “Besten” Hütte im Karwendel !
Leider ist auch Sie mal wieder vorbei gegangen. Aber der nächste Besuch kommt bestimmt.
Vielen Dank an das neue Team, Nancy, Andreas, Moritz und natürlich der Tobias 🙂

Neuer Rekord: Sherpa zum 22. Mal auf Everest
22 Mal hat der Nepalese Kami Rita Sherpa den Gipfel des Mount Everest erklommen. Damit stellte der 47-Jährige am Mittwoch einen neuen Rekord auf, wie ein Sprecher des nepalesischen Tourismusministeriums bekannt gab.
Der erfahrene Sherpa habe den Gipfel des höchsten Bergs der Welt am mit einer Gruppe von chinesischen Bergsteigern erreicht, sagte sein Arbeitgeber, ein Anbieter von Bergtouren.
Kami Rita hat den 8.848 Meter hohen Everest erstmals 1994 erfolgreich bestiegen. Zwei weitere Sherpas haben den Mount Everest 21 Mal bestiegen. Er werde auch nach diesem Erfolg nicht zu klettern aufhören hatte Kami Rita gesagt, bevor zu dem Rekordversuch aufgebrochen war.
„Ich fühle mich immer noch fit. Ich kann 25 Besteigungen schaffen.”
Jedes Jahr versuchen Hunderte Bergsteiger in der kurzen Frühlings-Klettersaison im April und Mai den Gipfel des Berges an der Grenze zwischen Nepal und dem von China verwalteten Tibet von nepalesischer Seite zu bezwingen. Bisher schafften es mehr als 5.000 Menschen auf den Gipfel, Hunderte kamen jedoch bei dem Versuch ums Leben.

OLG Düsseldorf: Fahrer von Rettungswagen haftet trotz Blaulicht und Martinshorn
Überwiegende Haftung des Rettungsfahrers wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht
(Oberlandesgericht Düsseldorf , Urteil vom 06.02.2018, Az. I-1 U 112/17)
Blaulicht und Martinshorn geben Rettungsfahrern Sonderrechte.
Damit können sie unter anderem die Vorfahrt anderer Verkehrsteilnehmer außer Acht lassen. Allerdings gilt das nur, wenn sie dies mit der größten Sorgfalt tun. Fahren sie etwa zu schnell in eine Kreuzung, kann es sein, dass sie nach einem Unfall zu einem überwiegenden Teil haften.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor (Az.: I-1 U 112/17).
Rettungsfahrer verlangt Schadenersatz
Im vorliegenden Fall ging es um einen Rettungsfahrer, der im Einsatz mit Blaulicht und Martinshorn in eine Kreuzung fuhr. Das 43 km/h schnelle Rettungsauto stieß dort mit einem anderen Auto zusammen, das nicht mehr rechtzeitig ausweichen konnte. Der Rettungsfahrer verlangte Schadenersatz. Er berief sich auf absoluten Vorrang aufgrund der Sonderzeichen. Die Versicherung der Autofahrerin weigerte sich, da das Rettungsauto in ihren Augen viel zu schnell unterwegs war.
Vorfahrtsrecht unter größtmöglicher Sorgfalt außer Acht gelassen werden
Vor Gericht bekam die Autofahrerin überwiegend Recht. Zwar dürften sogenannte Sonderrechtsfahrer Vorfahrtsrechte anderer im Zusammenhang mit dem Einsatz außer Acht lassen – aber nur unter größtmöglicher Sorgfalt. So hätte hier der Rettungsfahrer nur langsam und unter Berücksichtigung des Querverkehrs in die Kreuzung fahren dürfen.
Autofahrerin muss mit 20 Prozent haften
Ein Sachverständiger ermittelte, dass die Autofahrerin mit circa 60 km/h etwas zu schnell gefahren war, doch habe sie sofort reagiert, nachdem sie den Rettungswagen wahrgenommen hatte. Der Fahrer des Rettungswagens sei zu schnell und ohne abzubremsen in die Kreuzung gefahren und musste zu 80 Prozent haften. Der Tempoverstoß der Autofahrerin sei nachrangig, sie wurde mit 20 Prozent in die Haftung genommen.